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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Betriebsaufspaltung

M ist mit F verheiratet. M und F besitzen jeweils zum Miteigentum von 50 : 50 zwei unbebaute Grundstücke, G1 und G2. G1 ist unvermietet. G2 ist an die gewerblich tätige F-GmbH vermietet, woraus M und F Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Für sämtliche Geschäfte – auch die des täglichen Lebens – besteht laut Gesellschaftsvertrag zwischen M und F ein Einstimmigkeitserfordernis. An der F-GmbH ist auch noch die Tochter T von M und F mit 26 % beteiligt und als Geschäftsführerin neben F (F hält 74 % der Anteile) tätig. Die Anteile an der F-GmbH befinden sich jeweils im Privatvermögen von F und T. Nun will M der T 1 % des Miteigentums an den Grundstücken G1 und G2 (entgeltlich oder unentgeltlich) überlassen und den Gesellschaftsvertrag dahingehend abändern, dass keine Einstimmigkeit mehr erforderlich ist. M hält dann 49 %, F 50 %, T 1 %. Welche steuerlichen Folgen ergeben sich aus der Transaktion für M, F, T für die Bruchteilsgemeinschaft an G1 und G2, und was geschieht mit den Anteilen an der F-GmbH? Lässt sich eine Gewinnrealisierung der F-GmbH-Anteile vermeiden?
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