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Bruchteilsbetrschtung,Betriebsvermögen ohne Betrieb

Liebes TaxPertise Team, eine rein vermögensverwaltende GmbH & Co KG. Bilanzierungs- und steuerpflichtig aufgrund Ihrer Firmierung. -kann diese Firma Betriebsvermögen besitzen ? -Verkauft jemand seinen Gesellschafteranteil : handelt es sich innerhalb der 10J. Frist um eine Veräußerung gem. § 23 EStG wegen vorhandenem Immobilienbesitz, richtig ? -Verkauft er/sie danach ist der Verkauf steuerfrei ? -Verkauft jemand seinen Gesellschafteranteil + es gibt keinen Immobilienbesitz: ist weder §16 EStG noch § 23 EStG einschlägig und ein Verkauf ist steuerlich irrelevant? Eine gewerblich tätige GmbH & CO KG: Bilanzierungs- und steuerpflichtig aufgrund Ihrer Firmierung. -Verkauf Ihr gesamtes BV. Die gewerbliche Tätigkeit ist also nach Verkauf nicht mehr gegeben. Was passiert mit der Gesellschaft , wenn Sie nicht zivilrechtlich aufgelöst wird und die Gesellschafter weiter Ihre Beteiligungen halten? Ist das eine Betriebsaufgabe, da der Betrieb eingestellt wird ? Was passiert steuerlich (denn zivilrechtlich existiert ja die Gesellschaft noch) : es wird also eine vermögensverwaltende GmbH & Co KG. Es sollen noch Geldforderungen (aus dem Verkauf: der Zufluss der Forderung wird bis 5 J. noch dauern) und Verbindlichkeiten enthalten sein im ehemaligen BV, die nun die Gesellschaft weiter verwaltet. Leider fallen dabei Kosten an. Welche Einkunftsart fließt dem Gesellschafter zu : Kapitalvermögen ? -Muss der Gewinn / Verlust bei endgültiger zivilrechtlicher Betriebsaufgabe von der Gesellschaft erklärt werden oder - da vermögensverwaltend- macht das jeder Gesellschafter dann selbst in seiner Einkommensteuererklärung ? - Mdten halten oftmals Beteiligungen an GmbH & Co KG`s. Bei echten Mitunternehmeranteilen (die ich meine aus der Zuweisung von Einkünften aus Gewerbebetrieb ableiten zu können) muss bei Auflösung / Verkauf der Gesellschaft die Gesellschaft selbst Einkünfte für den Gesellschafter/Mitunterhemer i.S.§§5 bzw 16 EStG feststellen.(Unterschied zur vermögensverwaltender Gesellschaft, siehe auch Zebragesellschaftsproblematik) -darf ich verlässlich bei Zuweisung von Einkünften aus Kapitalvermögen oder auch Vermietung davon ausgehen das die Gesellschaft vermögensverwaltend tätig ist? -Gibt es einen Fall nachdem eine vermögensverwaltende GmBH & CO KG nicht bilanziert ? Vorab vielen Dank !
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