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Abzug,Kosten

Der Einzelunternehmer A hält in seinem Betriebsvermögen eine 50-%-Beteiligung an der B GmbH. Die B GmbH ist in der gleichen Branche tätig wie A und wird von dessen Einzelunternehmen mit Ware beliefert. A ist einer der beiden Geschäftsführer der B GmbH. Gewinnausschüttungen (offen oder verdeckt) an A hat es seitens der B GmbH seit ihrer Gründung nachweislich nie gegeben. Die ursprünglichen Anschaffungskosten der Beteiligung an der B GmbH wurden über die Jahre durch verschiedene verdeckte Einlagen des A erhöht. Da die Geschäfte sich deutlich schlechter als anfänglich geplant entwickelt haben, wird derzeit über eine Liquidation der B GmbH oder eine Veräußerung der GmbH-Anteile unter den Anschaffungskosten nachgedacht. In diesem Zusammenhang stellt sich nun die Frage, ob ein Liquidations- oder Veräußerungsverlust aus der Beteiligung an der B GmbH (z.B. unter Berufung auf BFH vom 25.06.2009, IX R 42/08) zu 100 % die Einkünfte gem. § 15 EStG des J mindern würde.
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