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Betriebsaufgabe,Betriebsverlegung,§ 16 Abs. 3 EStG

Mandant betreibt in Form eines Einzelkaufmanns einen Einzelhandel (Optiker) am Ort A. Er macht einen Räumungsverkauf zum 30.09.23 und das Geschäft wird geschlossen. Seit Jahresmitte 2023 stand er in Kaufverhandlung zum Erwerb eines neuen Ladens (Optiker) an Ort B. Dieses übernimmt er auch in Form eines Einzelkaufmanns zum 01.01.24. Ist zum 30.09.23 eine Schlussbilanz zu erstellen mit Betriebsaufgabeversteuerung oder muss die Bilanz fortgeführt werden, da der Gewerbebetrieb an sich nicht aufgeben wird sondern nur der Ort sich ändert? danke
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