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Sonderbetriebsvermögen,Zebragesellschaft

Unsere Mandanten (Eheleute) besitzen als Bruchteilsgemeinschaft zu je 50 % ein Haus. Die Ehefrau betreibt nun mit einer fremden Dritten eine GbR in einem Teil dieses Hauses, welches von den Eheleuten an die GbR vermietet wird. Der Anteil des Hauses der Ehefrau wird nach unserer Auffassung zu Sonderbetriebsvermögen, während der Anteil des Ehemanns im Privatvermögen verbleibt. Dies führt zu Einkünften der Ehefrau nach § 15 EStG und beim Ehemann zu Einkünften nach § 21 EStG. Dies enstpräche dann einer Zebragesellschaft der Eheleute. Oder werden die Einkünfte aus V+V des Ehemanns durch die gewerblichen Einkünfte der Ehefrau infiziert, so dass alle Einkünfte der Vermietung gewerblich sind? Sofern es sich um eine Zebragesellschaft handelt, besteht noch die Frage, ob es dann zwei Mietverträge der GbR mit den einzelnen Eheleuten benötigt, um steuerlich auf der sicheren Seite zu sein.
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