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Zählobjekte bei GHG und Fünf-Jahres-Frist,Bedingte Verlaufsabsicht

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mandant hat im September 2019 ein unbebautes Grundstück verkauft. In 2022 folgte kurze Zeit nach der Anschaffung der Verkauf eines Mehrfamilienhauses und in 2024 wird voraussichtlich ein Objekt verkauft werden, da dieses nicht wie geplant genutzt werden kann. Hierbei stellen sich aufgrund eines möglichen gewerblichen Grundstückshandels zwei Fragen: - Ist das unbebaute Grundstück in die 3-Objekt-Grenze mit einzubeziehen? - Wie ist der 5-Jahres-Zeitraum zu sehen. Wird hier auf das Kalenderjahr abgestellt oder muss eine stichtagsbezogene Betrachtung vorgenommen werden. Vielen Dank für ihre Einschätzung Mit freundlichen Grüßen Alexandra Hammann
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