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Betriebsaufspaltung,Betriebsverpachtung

Unser Mandant ist 100-%-Gesellschafter einer GmbH bis 28.2.2022 und vermietet (in Form eines gewerblichen Besitzunternehmens) die Betriebsgrundstücke und Betriebsgebäude (in seinem Alleineigentum bestehend) an die GmbH. Zum 1.3. 2022 werden die GmbH-Anteile in voller Höhe verkauft, die Vermietung der Betriebsgrundstücke und Gebäude sowie einer Maschine (diese ist keine wesentliche Betriebsgrundlage) erfolgt weiterhin durch unseren Mandanten an die GmbH. Für die GmbH ist er ab 1.3.2022 als Geschäftsführer tätig. Zu unserer Frage: Kann die Vermietung als gewerbliche Vermietung weitergeführt werden, um die Aufdeckung der stillen Reserven an den Grundstücken und Gebäuden zu sparen? Stellen die Grundstücke und Gebäude eine notwendige Betriebsgrundlage dar? Oder muss die Vermietung in Form von Einkünften aus V&V (ohne Gewerbesteuer) in der Einkommensteuer weitergeführt werden?
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