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R 6.6 EStR,Rücklage für Ersatzbeschaffung,Übertragung stiller Reserven

Im Jahr 2022 ist die Sicherheitslichtanlage / Notlichtanlage eines Geschäftsgebäudes (im B.V. einer GmbH) kaputt gegangen. Es wurde eine komplett neue Sicherheitslichtanlage eingebaut, Kosten ca. 24.000,00 EUR / Netto. Wesentliche Verbesserung, da technischer Fortschritt. Da die alte Anlage durch eine Überspannung im Gebäude kaputt gegangen ist, wurden die vollen Kosten EUR 24.000,00 von der Versicherung übernommen. Angenommen die alte Anlage hat einen Buchwert von 1,- EUR. Ist hier eine Rücklage für Eratzbeschaffung denkbar? Somit ergäbe sich: Aufdeckung stille Reserven 23.999,- EUR Anschaffung 24.000,- EUR Abzüglich stille Reserven 23.999,- EUR Bemessungsgrundlage für AfA 1,- EUR und somit wäre der gesamte Vorgang steuerlich neutral?
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