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Darlehen,Vertrag

Natürliche Person (Verkäufer) ist Eigentümer einer Immobilie und möchte diese an seine eigene (100 % Gesellschafter-Geschäftsführer) vermögensverwaltende GmbH (Käuferin) veräußern. Der Veräußerungspreis ist fremdüblich. Ein Teil des Veräußerungspreises soll sofort über einen Bankkredit der GmbH an den Verkäufer ausgezahlt werden. Über den Restbetrag wird ein Darlehensvertrag mit dem Verkäufer geschlossen (Bilanzierung auf Ebene der GmbH: Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter). Folgende Fragen dazu: 1. Muss der vereinbarte Zinssatz über das Gesellschafterdarlehen bezüglich des Restbetrags einem Fremdvergleich standhalten? Referenzzinssatz wäre hier zunächst der Zinssatz für das Bankdarlehen. 2. Wenn der Zinssatz einem Fremdvergleich standhalten muss, müsste der dann über dem des Bankdarlehens liegen, da sich der Gesellschafter nicht ins Grundbuch eintragen lässt? 3. Ist es zutreffend, dass die vereinbarten Zinsen auf Ebene des Gesellschafters unabhängig von der Auszahlung versteuert werden müssen? 4. Wie sind die Zinsen zu versteuern?
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