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Beratungskosten,Grunderwerbsteuer,Anschaffungskosten

Unsere Mandantin ist die S GmbH. Diese hat eine Unternehmensgruppe in Deutschland erworben (alle GmbHs). Eine dieser Konzerntochtergesellschaften hatte Grundbesitz und hat daher unweigerlich Grunderwerbsteuer aufgrund des Share Deals ausgelöst. Die Grunderwerbsteuer sowie die anfallenden Kosten für die Erstellung der Grunderwerbsteuererklärungen trägt die betreffende Konzerntochtergesellschaft. Unsere Mandantin S GmbH als neue Konzernmuttergesellschaft in Deutschlad hat jedoch Beratungskosten für eine Steuerberatungsgesellschaft übernommen, letztere hat den Grunderwerbsteuervorgang beim Finanzamt angezeigt und entsprechende Unterlagen bereitgestellt. Sind diese Aufwendungen für die Beratungsrechnungen dieser Steuerberatungsgesellschaft sofort abzugsfähige Betriebsausgaben bei der S GmbH oder Anschaffungsnebenkosten in Bezug auf die Konzerntochtergesellschaften, insbesondere Anschaffungsnebenkosten in Bezug auf die grundbesitzhaltende Konzerntochtergesellschaft?
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