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Teilpraxis,Zulassung,Verkauf

Mandant A ist Psychotherapeut und 65 Jahre alt. Er verfügt über eine Kassenzulassung und eine Spezialausbildung als Psychotherapeut für Privatpatienten. A verkauft seine Kassenzulassung für 90.000 €. Durch den Verkauf ist es ihm nicht mehr möglich, Kassenpatienten zu behandeln. A konzentriert sich nun auf die Behandlung von Privatpatienten auf seinem Spezialgebiet. Frage: Stellt die Veräußerung der Kassenzulassung die Veräußerung eines Teilbetriebs dar, so dass der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG in Anspruch genommen werden kann, da A nunmehr keine Privatpatienten mehr behandeln darf?
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