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Liebhaberei,Wechsel

Ein Mandant betreibt seit 2011 eine Pferdepension und erzielt daraus ausnahmslos Verluste. Die gem. § 165 AO vorläufig ergangenen Steuerbescheide sollen nunmehr nach einer BP dahingehend geändert werden, dass für 2011-2017 die Gewinnerzielungsabsicht anerkannt wird und für den Zeitraum 2018-2022 der Betrieb als Liebhaberei qualifiziert werden soll. Ab 2023 wird dann wegen einer Umstrukturierung die Gewinnerzielungsabsicht wieder bejaht. Was passiert mit den festzustellenden stilen Reserven per 31.12.2017 und zu welchen Werten werden die Einlagen am 01.01.2023 erfasst?
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