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§ 16 Abs. 3 EStG,§ 34 Abs. 3 EStG,Betriebsaufgabegewinn in mehreren Veranlagungszeiträumen

Ein Mandant löst seinen Betrieb auf. Im Jahr 2022 hat er ein Betriebsgrundstück von insgesamt drei Betriebsgrundstücken veräußert, in diesem Jahr wird das Gewerbe abgemeldet, der restliche Warenbestand veräußert und die übrigen Grundstücke ins Privatvermögen überführt. Der Entnahmewert und der Veräußerungsgewinn sind so hoch, dass der Freibetrag gem. § 16 EStG vollständig abgeschmolzen ist. Ist in diesem Fall der Aufgabegewinn in zwei Teilen für den jeweiligen Veralnagungszeitraum zu ermitteln und in der Einkommensteuererklärung zu erklären oder nur in einem Veranlagungszeitraum? Wird in beiden Veranlagungszeiträumen der ermäßigte Steuersatz für die Betriebsaufabe gewährt?
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