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Einnahmeüberschussrechnung,Mehrzweckgutscheine,Zufluss

Mandant gibt Mehrzweckgutscheine aus, da er Waren verkauft die der normalen und ermäßigten Umsatzsteuer unterliegen. Die Umsatzsteuer fällt erst im Zeitpunkt der Einreichung der Gutscheine an. Wann erfolgt die Vereinnahmung für die Mehrzweckgutscheine bei einem Einnahmen-Überschussrechner? Sind die Gutscheine als Einnahmen ohne Umsatzsteuer zu berücksichtigten?
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