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Anteilstausch,Holding-Struktur

K hat sein Einzelunernehmen K e.K. im Jahr 2022 gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten zu Buchwerten in die K-GmbH eingebracht (Antrag auf Buchwertforführung etc. alles korrekt). Nunmehr möchte er im Jahr 2023 die Anteile an der K-GmbH zu Buchwerten gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in die Z-Holding GmbH einbringen.M.E. ist dies gem. Tz. 22.22 UmwSt-E möglich, oder?
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