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§§ 16,34 EStG,Sonderbetriebsvermögen

Folgende Anfrage: Ein Mandant ist aus einer Sozietät ausgeschieden, Abfindung 500.000,00 Euro. Es gibt im Sonderbetriebsvermögen einen PKW sowie eine Garage mit anteiligem Grundstück. Der Plan des Mandanten ist, dass er weiterhin Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt, aber weniger als die Grenze von 9 % seiner bisherigen Einkünfte. Deshalb ist geplant, dass der PKW weiterhin in seinem Betriebsvermögen verbleibt. Könnte die Garage und das Grundstück auch verbleiben? Wobei es wahrscheinlich sinnvoll sein dürfte, jetzt dann zum halben durchschnittlichen Steuersatz zu entnehmen. Gibt es ein Wahlrecht hinsichtlich des Freibetrages nach § 16 EStG, dass dieser hier nicht in Anspruch genommen wird, zumal auch die Grenzen überschritten werden? Bliebe dann die Möglichkeit, dass bei einer endgültigen Aufgabe seiner beruflichen Tätigkeit im Rahmen des Freibetrags dann der PKW und die Garage und das anteilige Grundstück, wenn es weiterhin im Betriebsvermögen bleiben könnte, dann entnommen wird?
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