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§ 255 HGB,Anschaffungskosten,Rente

Sehr geehrtes TaxPertise Team, auch ich bedanke mich für Ihre interessante Stellungnahme, die ich gerne zur Kenntnis nehme. Grundsätzlich würde ich in diesem Zusammenhang zu Bedenken geben, dass der Verkäufer im Zeitpunkt der Übergabe des Unternehmens noch eine Lebenserwartung von 11,74 Jahren aufweist, sein Erleben der Rente ab 2025 also im Jahr 2022 statistisch überwiegend wahrscheinlich ist. Allerdings kommt es zu unseren u. U. abweichenden Auffassungen nur deshalb, da ich Ihnen nur einen verkürzten Fall darlegte. Tatsächlich wurde eine Rente vereinbart, die in den ersten 3 Jahren (also ab 2022) mtl. 2.500 € beträgt und sich ab 01.01.2025 auf 1.500 € reduziert. Da für mich zunächst nur die Berechnung des zweiten Teils der Rente unklar war, beschränkte ich die Anfrage nur auf diesen (wie sich zeigte unzulässig) verkürzten Teil des Falles. Das tut mir leid. Ich möchte Sie dennoch bitten, Ihre Stellungnahme für diesen nun konkretisierten Fall abzugeben. Vielen Dank
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