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Betriebsaufspaltung,Einlagewert

Unser Mandant ist der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer einer Holding GmbH. Es liegt ein Mietvertrag zwischen einem fremden Dritten und dem Gesellschafter für die Geschäftsräume der Gesellschaft vor. Dies ist ebenfalls die Geschäftsanschrift der Holding GmbH. Die Geschäftsräume werden somit vom alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer unentgeltlich der GmbH zur Nutzung überlassen. Wir gehen davon aus, dass es sich bei den Büroräumen um eine wesentliche Betriebsgrundlage handelt. Liegt hier trotz unentgeltlicher Überlassung möglicherweise wesentlicher Betriebsgrundlagen eine Gewinnerzielungsabsicht des Besitzunternehmens vor? Welche steuerlichen Konsequenzen (im Rahmen der Betriebsaufspaltung) hätte ein Umzug der GmbH in andere Geschäftsräume in späteren Jahren? Mit welchem Wert wird die GmbH-Beteiligung in das Besitzunternehmen eingelegt, bzw. mit welchem Wert müsste die GmbH-Beteiligung bei der Beendigung der Betriebsaufspaltung entnommen werden? Könnte eine Besteuerung vermieden werden, wenn man von einem gleichbleibenden Wert der GmbH-Beteiligung ausgeht? Die Holding GmbH soll in späteren Jahren wieder liquidiert werden. Die Holding GmbH ist bisher nicht tätig geworden, es sind keinerlei Beteiligungen oder stille Reserven in der Gesellschaft vorhanden. Welche steuerlichen Konsequenzen (im Rahmen der Betreibsaufspaltung) hätte die Liquidation der Holding GmbH?
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