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IAB,§ 3 Nr. 72 EStG,§ 7g EStG

Guten Tag, Sachverhalt: Der Einzelunternehmer A hat im Jahr 2020 einen Investitionsabzugsbetrag für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage gebildet. Im Jahr 2022 erfolgte die Anschaffung einer Photovoltaikanlage. Fragen: - kann der IAB im Jahr 2022 für die Anschaffung der PV-Anlage genutzt werden? - Muss im Hinblick auf die Gesetzesänderung ab 2023 der IAB rückwirkend in 2020 aufgelöst werden? Freundliche Grüße Burkhard Küpper
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