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Mietereinbau,Aktivierung

Unser Mandant betreibt eine Augenarztpraxis und hat neben den bisherigen Praxisräumen einen weiteren, angrenzenden Raum angemietet, welchen er zu einem kleinen „OP-Saal“ umgebaut hat. Dort werden ambulante OPs vorgenommen, welche bislang bei einem befreundeten Kollegen erfolgten. Zu diesem Zweck hat er eine Verbindung zu seiner Praxis mit einem Wanddurchbruch geschaffen und den Raum umfassend saniert: Trockenbau, Elektroarbeiten, Sanitärarbeiten, Bodenbelag, Malerarbeiten. Laut Mietvertrag war ihm dies ausdrücklich gestattet, in der Zeit des Umbaus war der Raum für den Ausbau mietfrei. Es besteht ausdrücklich keine Rückbauverpflichtung bei Beendigung des Mietvertrags, und dieser ist fest für zehn Jahre abgeschlossen und verlängert sich optional um weitere fünf Jahre. Wie ist die ertragsteuerliche Behandlung? Sofort abziehbar oder im Wege der AfA, ggf. welche Höhe der AfA (ND = Mietdauer oder Gebäudegrundsätze)?
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