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Bilanzierung und Bewertung von Fondsanteilen (Investmentfonds) in der Handels- und Steuerbilanz,§ 6 EStG

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mandantschaft betreibt ein MVZ in Form einer GmbH. Der Gesellschafter hat seine -vorher als Einzelpraxis geführte- Arztpraxis gegen Rentenzahlungen an das MVZ veräussert & das Wahlrecht gem. R16(11) EStR in Anspruch genommen. Zur Absicherung von Kaufpreisraten (Verbindlichkeit ist Bilanziert in der GmbH) ist die GmbH verpflichtet Vermögensanlagen bis zum Beginn der Kaufpreiszahlungen (in 15 Jahren) zurückzulegen, sowie an den Veräusserer zu verpfänden. Meine Frage wäre nun: wie ist das Wertpapierdepot im Steuerrecht und im Handelsrecht beim Bilanzansatz zu bewerten? im Depot befinden sich Aktienfonds, Rentenfonds, Mischfonds. Ebenso stellt sich die Frage, ob das WP-Depot im Anlagevermögen oder im Umlaufvermögen ausgewiesen gehört?
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