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Fremdwährungskonten,Bewertung,Umrechnungskurs

Eine Mandantin (kleine Kapitalgesellschaft) führt ein Fremdwährungskonto (USD) bei einer deutschen Bank. Unterjährig werden alle Kontoumsätze zu den jeweiligen Kursen im Zeitpunkt der Zahlung in Euro umgerechnet und in der laufenden Buchhaltung erfasst. Aufgrund des Dollarkurses zum 31.12.2022 ergibt sich nun unter Berücksichtigung des Devisenkassamittelkurses ein deutlich höherer Euro-Wert als der bisher in der laufenden Buchhaltung ausgewiesene Betrag. Ist folgende Behandlung zum 31.12.2022 korrekt? 1) Handelsbilanz: § 256a HGB zwingend Umrechnung mit Devisenkassamittelkurs; da laufendes Geschäftskonto, somit Restlaufzeit unter einem Jahr und die Anschaffungskosten bilden nicht die Höchstgrenze (§ 253 (1) S. 1 HGB) und ein nicht realisierter Gewinn darf ausgewiesen werden (§ 252 (1) Nr. 4 Hs. 2 HGB). 2) Steuerbilanz: Steuerliche Folgen hat der § 256a HGB nicht. Für die Steuerbilanz gilt weiterhin das Anschaffungskostenhöchstprinzip, so dass in meinem Fall die Bewertung laut Stand Buchhaltung übernommen wird, da es keinen Anlass für eine niedrigere Bewertung als die Anschaffungskosten gibt. 3) Somit kommt es zwingend zur Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz. Hier ergibt sich dann weiterhin die Frage: Müssen die passiven latenten Steuern zwingend bei einer kleinen GmbH in der Handelsbilanz bilanziert werden?
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