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Vorräte,schwimmende Ware,Bewertung

Ein Unternehmen in Deutschland erhält für seine bestellte Ware zum 22.12.XY eine Rechnung, die auch als Wareneingang im Monat Dezember gebucht wurde. Die Ware wird allerdings erst im Januar an das Unternehmen geliefert ( lange Transportwege). Wird die Ware zum Bilanzstichtag 31.12. als Inventurbestand berücksichtigt? Wie müsste die "schwimmende Ware" handelsrechtlich sowie steuerrechtlich korrekt bewertet werden? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Katharina Zänker
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