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§ 15 Abs. 3 Nr. 1 und 2 EStG,H 15.6 EStH,H 15.7 EStH,Gewerbliche Infizierung und Prägung

Sehr geehrte Damen und Herren, wir hätten eine Frage hinsichtlich den neuen Anwendungserlass zu §3 Nr. 72 EStG. Hier wurde geklärt, dass Personengesellschaften bei der die Abfärbung nach §15 EStG zu tragen gekommen ist, die Abfärbung durch die PV-Anlage entfällt und sämtliche WG außer die PV-Anlage zu entnehmen sind. Es gibt die Übergangsregelung für Altfälle bis zum 31.12.2022. Was ist aus Ihrer Sicht eine gute Lösung um solche Aufdeckungen der stillen Reserven aufgrund des Wegfalls der Abfärbung der PV-Anlage zu neutralisieren? Die Gründung der GmbH & Co KG ist mit hohen Kosten verbunden und daher für eine reine Vermietung recht aufwendig. Mit freundlichen Grüßen KFD Steuerberater
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