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Konfusion,Übertragung

Einzelunternehmer U betreibt ein Gewerbe. Er bilanziert. Zum Betriebsvermögen gehören Stand 31.12.2017 zwei Darlehen. Das erste Darlehen mit 150.000 Euro besteht gegenüber der Ehefrau (EF). Das zweite Darlehen über 78.000 Euro besteht gegenüber der Tochter (T) des U. Zum 01.01.2018 überträgt U das Unternehmen auf die T. Fragen: Wie ist das Darlehen der T an den U zu behandeln? Es findet eine Vereinigung von Forderung und Verbindlichkeit zum 01.01.2018 statt. Welche (ertrag)steuerlichen Konsequenzen ergeben sich? Wie ist das Darlehen der EF zu behandeln? Variante 1: EF verzichtet vor Übertragung des Betriebes auf die Rückzahlung. Variante 2: EF verzichtet nach Übertragung auf die Rückzahlung. Variante 3: T übernimmt vor Übertragung des Betriebes das Darlehen der EF. Schenkungsteuerlicher Vorgang mit nachfolgender Vereinigung von Forderung und Verbindlichkeit nach Übertragung des Betriebes?
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