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Münzsammlung,Vermögensverwaltung

Sachverhaltsschilderung: Unser Mandant hat in den letzten 7-10 Jahren private Alters-/Vermögensvorsorge und seine Sammelleidenschaft durch den Kauf von Goldmünzen betrieben. Er hat überwiegend Münzen mit Sammlerwert (Wert geht über den reinen Materialwert hinaus) gekauft und die Sammlung mit Münzen ergänzt, deren Wert sich nach dem Materialwert bemisst. Es haben sich ca. 40.000 Münzen zu einem geschätzten Gesamtwert von 1.000.000 € angesammelt. Im Lauf der Zeit wurden im Wesentlichen nur Münzen gekauft. Es hat kein aktiver Handel oder häufige Verkäufe von Münzen stattgefunden. Der Mandant verfügt in dieser Hinsicht nicht über einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb und hat keine Vertriebskanäle aufgebaut. Er wurde auch nie als Händler und Großankäufer nach außen tätig. Ein Gewerbe wurde wegen der Intension der privaten Altersvorsorge/Vermögensverwaltung bzw. Sammelleidenschaft nicht angemeldet. Nun rückt der Ruhestand (Übergabe des betriebenen Gewerbes – GmbH in einem Geschäftsbereich, der nichts mit Münzen zu tun hat) näher und der Mandant möchte Teile der Vorsorge/Sammlung zur Eigenversorgung bzw. Tilgung noch vorhandener Immobiliendarlehen verkaufen. Dies soll über die Plattform Ebay geschehen – es werden sich so höhere Erlöse als z.B. durch den Ankauf eines Pakets durch einen Händler erwartet. Der Mandant möchte Münzen im Wert von ca. 150.000 € in einem kurzen Zeitraum veräußern, seine Sammlung also zum Teil auflösen. Die Anzahl der dafür nötigen Auktionen wird auf ca. 200 geschätzt. Werbung soll nicht betrieben werden. Einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb möchte der Mandant hierfür nicht einrichten und nicht als „Münzhändler“ nach außen auftreten. Gerade vor der aktuellen Debatte, wann die Finanzverwaltung eine Tätigkeit als gewerblich bzw. unternehmerische Tätigkeit einschätzt und vor dem Hintergrund, dass Plattformen wie Ebay mittlerweile auch meldungsverpflichtet bei gewissen Umsätzen/Häufigkeiten sind bitten wir um folgende Einschätzung: Handelt es sich bei vorliegendem Sachverhalt um, wie vom Mandanten vorgetragen, private Vermögensverwaltung durch die Auflösung einer Sammlung -oder- Wäre die Umsetzung der Einzelverkäufe über z.B. Ebay als gewerbliche Tätigkeit bzw. unternehmerische Tätigkeit iSd UStG zu werten?
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