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Betriebsaufspaltung,Personengruppe

Unsere Mandantin überträgt ihre 100%ige GmbH-Beteiligung auf ihre beiden Töchter zu jeweils 50 %. Die Töchter besitzen im Privatvermögen jede jeweils ein Grundstück, welches sie an die GmbH vermieten und die auch als wesentliche Betriebsgrundlage dienen. Wird durch die Anteilsübertragung von je 50 % eine Betriebsaufspaltung ausgelöst oder ist keine personelle Verflechtung zugrunde zu legen?
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