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§ 15a EStG,Erbe

Die A GmbH & Co. KG hat Verluste im Jahr 01 i.H.v. 250.000 € erwirtschaftet. Gesellschafter sind B + C. Im Verlust sind 150.000 € Geschäftsführer-Gehalt des Gesellschafts-Geschäftsführers B enthalten. B verstirbt am 31.12.01. B muss sein Gehalt im Jahr 01 versteuern. Der verbleibende Verlust ist 100.000 €. Davon entfallen 50.000 € auf B. Können die Erben des B die 50.000 € Verlustvortrag in dem Folgejahr 02 nutzen?
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