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Nutzungsrecht,Wirtschaftsgut

Der Mandant kauft für 300.000 € ein sogenanntes Priorecht. Im Vertrag lautet der Wortlaut wie folgt: Firma X verpflichtet sich sämtlichen neuen Kooperationspartner die Mandantin für den Bereich performance Marketing im online Business als Partner zu empfehlen. Die Firma X übernimmt keine Gewähr, dass die Kooperationspartner sich für die Mandantin als preferred Service supplier entscheiden werden. Die Firma X verpflichtet sich während der Laufzeit des Vertrages keine Wettbewerber der Mandantin für den Bereich performance Marketing weder direkt noch indirekt zu empfehlen. Sollte sich ein Kooperationspartner für einen anderen Service provider entscheiden, ist es der Firma X gestattet mit diesem zusammenzuarbeiten. Unsere Frage ist nun, ob es sich bei dem Priorecht um ein immaterielles Wirtschaftgut handelt, das aktiviert und abgeschrieben werden muss. Die Vertragslaufzeit umfasst 3,5 Jahre.
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