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Scheidung,Einlage Betriebsvermögen

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie um Erstellung eines Kurzgutachtens zu folgendem Sachverhalt: Die Ehefrau TW des Mandanten FK hat in 2010 ein Objekt erworben, das teilweise fremdvermietet und teilweise an den Betrieb des Ehemannes (GmbH) vermietet wurde. Ein Teil dieser Immobilie wurde abgerissen und auf dieses Grundstück wurde eine Immobilie mit einer selbstgenutzten Wohnung, fremdvermieteten Gewerbeeinheiten sowie fremdvermietete Wohnungen erstellt. Ein Geschäftsraum wurde an die GmbH des Ehemannes vermietet. Das ursprüngliche Gebäude sowie der Neubau befinden sich somit im steuerlichen Privatvermögen. Es wurde eine Vereinbarung getroffen, dass mit Scheidung das Objekt der Ehefrau an den Ehemann übertragen wird und zu diesem Stichtag vom Ehemann die Schulden des Objektes übernommen werden müssen. Das war im Jahr 2019 der Fall. Erste Frage: Handelt es sich hierbei um einen Anschaffungsvorgang für Grund und Boden sowie Gebäude, da Schulden übernommen wurden oder sind weiterhin die Abschreibungen der Rechtsvorgängerin beim Ehemann anzusetzen? Zweite Frage: Dem Ehemann gehören 100 % der GmbH-Anteile sowie 100 % der durch diese GmbH genutzten Gewerbeeinheit. Ein Teil dieser Gewerbeeinheit wurde in 2010 – somit außerhalb von 3 Jahren - , der andere Teil dieser Gewerbeeinheit wurde durch den Neubau in 2017 fertiggestellt und in 2019 – somit innerhalb von 3 Jahren erworben bzw. übertragen. Durch die Übertragung des Grundbesitzes rutsch ein Teil dieser Immobilie in das steuerliche Betriebsvermögen (Betriebsaufspaltung, unstrittig). Die Frage ist, ob für den alten Teil der Immobilie die Anschaffungskosten aus 2010 oder der Teilwert zum Zeitpunkt der Einlage in das steuerliche Betriebsvermögen anzusetzen ist. Für den Teil des Neubaus sind m. E. die Werte der Rechtsvorgängerin anzusetzen, wobei nun sich lediglich der Abschreibungssatz von 2 auf 3 % erhöht Vielen Dank!
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