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§ 15 EStG,Betriebsaufspaltung,Besitzunternehmen

Liebes Deubner-Team, wir bitten um ein Kurzgutachten zu folgendem Sachverhalt. Die Mutter M hat ein im Privatvermögen der M befindliches Grundstück im Dezember 2022 auf ihre 3 Kinder (Tochter T1, Tochter T2, Sohn S) im Wege der Schenkung übertragen. Die Kinder halten das Grundstück in einer Grundstücks-GbR, an der sie zu je 1/3 beteiligt sind. Das Grundstück wird an eine GmbH vermietet, deren alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer Sohn S ist. Vor Übertragung als auch nach der Grundstücksübertragung besteht keine Betriebsaufspaltung. Nun ist beabsichtigt, dass Sohn S seinen GbR-Anteil auf seinen minderjährigen Sohn E im Wege der Schenkung überträgt. Im nächsten Schritt wird Sohn S die Anteile von seinen Geschwistern T1 und T2 entgeltlich erwerben. An der Grundstücks-GbR wären nach der Übertragung Sohn 2 zu 2/3 und dessen Sohn E zu 1/3 beteiligt. Liegt nach diesen Übertragungen eine Betriebsaufspaltung vor? Diese soll zwingend vermieden werden. Da Sohn E minderjährig ist, ist für die Grundstücksübertragung ein Ergänzungspfleger nötig. Wir haben beim Familiengericht eine Dauerpflegschaft für Sohn E hinsichtlich der Grundstücksgeschäfte angefragt. Nach erster mündlicher Einschätzung wird diese aufgrund des vorrangigen Interesses des Kindes (Sohn E) nicht gewährt. Welche weiteren Maßnahmen sind ggf. zu treffen, damit keine Betriebsaufspaltung begründet wird? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und einen guten Start in die Woche!
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