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Betriebsaufspaltung,Geschwister Besitzunternehmen,personelle Verflechtung

A und B sind Geschwister. A und B sind jeweils zu 50% an der AB GbR beteiligt. A ist zudem zu 100% an der A-GmbH und B zu 100% an der B-GmbH beteiligt. Die AB GbR erzielt Einkünfte V+V aus der Vermietung von Objekten. Die AB GbR plant nun die Vermietung der Objekte an die A-GmbH und die B-GmbH. Bei den Mietobjekten würde es sich bei den GmbHs um wesentliche Betriebsgrundlagen handeln. Frage1: Fraglich ist, ob die 50% Mitunternehmerschaft von A und B ausreichen würden, um eine Betriebsaufspaltung herbeizuführen? Diese soll vermieden werden. Da 50% nicht die Mehrheit ist, gehen wir davon aus, dass dies nicht ausreichend sein sollte und auch nicht aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses von gleichgerichteten Interessen ausgegangen werden kann. Frage 2: Empfehlen Sie in der GbR die vertragliche Vereinbarung einer Einstimmigkeitsabrede und würde diese im Zweifel die Betriebsaufspaltung im vorliegenden Fall verhindern?
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