Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Werbeveranstaltung,Bewirtungskosten

Eine GmbH richtet regelmäßig einmal im Jahr eine Kundenveranstaltung in ihren eigenen Räumen aus. Diese dient der Kundenbindung, Kundengewinnung und Erweiterung der bestehenden Geschäftsbeziehungen. Es nehmen ca. 45 Kunden und 15 Mitarbeiter, die den Kunden die Geschäftsmodelle erläutern, an der Veranstaltung teil. Dazu wird ein Caterer beauftragt, der seine Leistungen (Speisen, Getränke, Service und Ausstattung) in einer Summe abrechnet. Weine eines anderen Lieferanten und ein DJ sowie eine Fotografin werden der GmbH separat berechnet. Nach unserer Auffassung handelt es sich hier um Repräsentations- bzw. Werbeaufwendungen. Daher wollen wir die Bewirtungskosten nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG zu 70 %, alles andere voll als Betriebsausgaben abziehen. Zur Ermittlung der Bewirtungskosten wollen wir die Speisen und Getränke aus der Rechnung des Caterers sachgerecht schätzen. Ist das zulässig? Die Kosten für den Wein vom separaten Lieferanten sind unstrittig Bewirtungsaufwand. Eine Bewertung als Betriebsveranstaltung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG ist nach unserer Auffassung nicht korrekt, da es sich hier um eine werbliche Veranstaltung handelt. Wie beurteilen Sie den Sachverhalt?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen