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§ 34 Abs. 3 EStG,zwei Veräußerungsvorgänge,Gesamtplanrechtsprechung

Mein Mandant beabsichtigt sein Einzelunternehmen zu veräußern, hierfür will er die Steuerermäßigung nach §34 ESTG in Anspruch nehmen. Im Betriebsvermögen befindet sich eine Immobilie, die vor Veräußerung in das Gesamthandvermögen einer betrieblich geprägten GmbH&Co KG überführt werden soll. Alleiniger Gesellschafter der GmbH§CO KG ist mein Mandant. Kann, wenn die Immobilie später veräußert wird, die Ermäßigung nach § 34 ESTG, nochmals in Anspruch genommen werden oder muss die Veräußerung mit dem vollen persönlichen Steuersatz erfolgen?
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