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Veräußerungszeitpunkt,Earn out

Meine beiden Mandanten A und B haben gemeinschaftlich die A-B-Berufsausübungsgesellschaft (BAG) betrieben. A und B waren jeweils hälftig an der Gesellschaft beteiligt. Mit Kaufvertrag vom 11.08.2022 haben A und B die BAG an ein Investoren-MVZ verkauft. Bei Unterzeichnung des Vertrags gingen die Parteien übereinstimmend von einem Vollzug am 01.01.2023 aus. Auf Grund von behördlichen Abläufen und nicht durch die Parteien beeinflussbare Umstände hat sich der tatsächliche Vollzug verschoben. Am 03.04.2023 unterzeichneten die Verkäufer und der Käufer ein Vollzugsprotokoll, dass der Vollzug des Kaufvertrags mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.04.2023 durchführt wurde, und bestätigten dies gemeinschaftlich. Zu welchem Zeitpunkt (Veranlagungsjahr) findet die Veräußerung der Mitunternehmerteile von A und B statt? Laut Kaufvertrag wurde ein Gesamtkaufpreis für die gesamte BAG vereinbart von 3.280.000 €. In diesem Gesamtkaufpreis ist ein Betrag von 480.000 € enthalten, der als Rückbeteiligungsbetrag im Vertrag beschrieben wird. Der Rückbeteiligungsbetrag wird nicht ausgezahlt, die Forderung in Höhe des Rückbeteiligungsbetrags wird gegen die Ausgabe von Geschäftsanteilen eines verbundenen Unternehmens des Käufers durch die beiden Mitunternehmer A und B eingebracht. Mindert der Rückbeteiligungsbetrag den steuerpflichtigen Verkaufspreis? In den Gesamtkaufpreis ist des Weiteren laut Vertrag eine Kaufpreisminderung A und eine Kaufpreisminderung B enthalten. Kaufpreisminderung A entspricht ca. 450.000 € und Kaufpreisminderung B entspricht ca. 260.000 €. Die beiden Kaufpreisminderungen werden ebenfalls nicht im Jahr 2023 ausgezahlt. Es stand bereits zum Vertragsabschluss vertraglich fest, dass die beiden Kaufpreisminderungen nach Feststellung des Jahresabschlusses 2025 ausgezahlt werden, sofern bestimmte Umsatz- und EBITDA-Vorgaben in den folgenden Jahren erreicht werden. Bei Nichterreichen der Vorgaben werden die Kaufpreisminderungen entsprechend reduziert ausgezahlt oder vollständig nicht ausgezahlt. In Summe wurden A und B im Veranlagungsjahr lediglich 2.090.000 € ausgezahlt. In welcher Höhe ist der Veräußerungspreis jeweils bei A und B anzusetzen? Wirken sich der Rückbeteiligungsbetrag und/oder die beiden Kaufpreisminderungen reduzierend auf den Verkaufspreis aus? Die finalen Kaufpreisminderungen werden erst in der Zukunft festgestellt und werden dann auch erst ausgezahlt. Wie wirkt sich eine spätere teilweise oder vollständige Kaufpreisminderung aus? Rückwirkendes Ereignis?
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