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Voraussetzungen für gewillkürtes BV,Betriebseinstellung gleich Betriebsaufgabe

Mein Mandant hat von seinem Vater vor mehreren Jahren den Betrieb A (Handwerk) in T einschließlich einem Gebäude zu Buchwerten übernommen. In dem Gebäude befindet sich das Büro und eine Lagerhalle, die er betrieblich nutzt. Er selbst hatte schon den Betrieb B (Handel) in P. Hier verfügt er über ein Büro und ein Versandlager in einem Gebäude, das ihm und seiner Ehefrau je zur Hälfte gehört. Die Betriebe A und B sind in völlig unterschiedlichen Branchen tätig. Zwischenzeitlich hat er den Betrieb B deutlich ausgeweitet und den Betrieb A zurückgefahren. Er beabsichtigt, die Tätigkeit des Betriebs A von T nach P zu verlagern und das Gebäude in T fremdzuvermieten. Im Gebäude in T sind hohe stille Reserven enthalten. Sind diese Reserven bei der Verlagerung aufzulösen, oder kann das Gebäude in T weiterhin als gewillkürtes Betriebsvermögen ausgewiesen werden? Wie sieht es steuerlich aus, wenn er den Betrieb A ganz einstellt und nur noch den Betrieb B fortführt?
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