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Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG,Insolvenz als Betriebsaufgabe im ertragsteuerlichen Sinne

Guten Tag, mein Mandant ist Kommanditist einer GmbH & Co. KG. Im Rahmen der Besteuerung von Gewinnen aus alten Jahren hat mein Mandant von der Möglichkeit einer Thesaurierung gem. § 34 a EStG Gebrauch gemacht. Nunmehr steht ein Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung wegen "drohender Zahlungsunfähigkeit" im Raume. Es ist geplant, sich im Rahmen der Eigenverwaltung zu sanieren, was nach Aussage des begleitenden Rechtsanwalts sehr gute Aussichten auf Erfolg hat. Hierzu haben wir folgende Fragen: 1. Löst bereits der Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung eine Nachversteuerung der thesarierten Beträge aus? 2. Oder löst nicht der Antrag sondern die Eröffnung der Insolvenz eine Nachversteuerung aus (z.B. weil mit Eröffnung die Auflösung der Gesellschaft im Handelsregister eingetragen wird?)? 3. Oder findet überhaupt keine Nachversteuerung statt, solange die Gesellschaft sich zwar im Insolvenzverfahren befindet jedoch noch nicht abgewickelt ist (zur Erinnerung: eine Abwicklung der Gesellschaft soll ja gerade nicht stattfinden).
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