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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Abfärbung

Meine Mandantin hat eine Praxis für Hundephysiotherapie und An- und Verkauf von Hundezubehör. Das hat sie als Gewerbe angemeldet und bis jetzt als Kleingewerbe betrieben. Nun gibt sie Lehrgänge und Nachhilfe für Physiotherapeuten/Azubis im Bereich Hundephysiotherapie. Kann man diese beiden Bereiche trennen? Einmal die Hundephysiotherapie als Gewerbe und die Dozententätigkeit als freiberufliche Tätigkeit? Oder sind die beiden Bereiche so nah verknüpft, dass alles unter das Gewerbe fällt und man das Gewerbe um diesen Bereich der Dozententätigkeit erweitern müsste? Und bei der Umsatzsteuer stellt sich nun die Frage, ob die Tätigkeiten meiner Mandantin, wenn sie die Kleinunternehmer-Grenze überschreitet, eventuell für Umsatzsteuerbefreiungen greifen? So ähnlich wie bei z.B. Lehrgängen im Gesundheitsbereich – bei  Sanitätern „Erste-Hilfe-Kurse“ z.B. gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UStG? Oder ist das ausgeschlossen, da es sich um die Behandlungen von Tieren und nicht von Menschen handelt?
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