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Arbeitszimmer,mehrere Tätigkeiten

Im Kalenderjahr 2022 ist A Kommanditistin der ABC-GmbH & Co. KG und gleichzeitg als Gesellschafter-Geschäftsführerin bei der D-GmbH angestellt. Sowohl die KG als auch die GmbH haben ihren Sitz ca. 250 Kilometer entfernt vom Wohnort der A. Sie verfügt dort auch nicht über einen eigenen Arbeitsplatz. Aus diesem Grund hat sich A in ihrem gemieteten Einfamlienhaus ein Arbeitszimmer eingerichtet und verrichtet dort Verwaltungstätigkeiten sowohl für die KG als auch für die GmbH. Dabei entfallen ca. 80 % auf die KG und 20 % auf die GmbH. Fragen: 1. Ist der unbegrenzte Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer möglich, 80 % Sonderbetriebsausgaben bei der KG und 20 % Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit? Oder greift die Beschränkung auf 1.250 € (Jahr 2022)? 2. Ändert sich an dem Ergebnis zu 1. etwas durch die neue Rechtslage ab dem Jahr 2023?
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