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aytpisch Stille Beteiligung

Folgender Sachverhalt: A und B sind zu je 50 % an der AB-GmbH beteiligt. Die Anteile liegen im Privatvermögen. A und B gründen jeweils eine eigene GmbH, die ihnen jeweils zu 100 % gehört, die A-GmbH und die B-GmbH. Die beiden neuen Gesellschaften schließen einen Vertrag mit der AB-GmbH ab, bei dem sie sich als atypisch Stille Gesellschafter beteiligen, d.h., sie gewähren der Gesellschaft ein Darlehen von je 10 T€ und sind dafür zu 50 % am Gewinn/Verlust der Gesellschaft beteiligt. Frage: Kommt es hier zu einer Aufdeckung der stillen Reserven, der im Privatvermögen gehaltenen 50-%-Anteile der AB-GmbH?
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