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Realsplitting,Ausgleich,Nachteil

Unsere Mandantin erhält von ihrem Ex-Ehemann Unterhaltszahlungen. Weiterhin besteht ein Anspruch gegenüber dem Ex-Ehemann auf Ausgleich des steuerlichen Nachteils. Eine explizite Berechnungsformel hierfür liegt uns nicht vor. Kann als Berechnungsformel für den steuerlichen Nachteil der persönliche Steuersatz der Mandantin auf die erhaltenen Unterhaltszahlungen herangezogen werden? Oder wäre es richtiger, eine Berechnung mit dem erhaltenen Unterhalt und eine ohne diesen durchzuführen und die Differenz als steuerlichen Nachteil zu erklären? Gibt es gesetzliche Vorschriften, Urteile o.Ä. über eine richtige Vorgehensweise für die Berechnung des Steuernachteils bei Unterhaltszahlungen?
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