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Grundstücksübertragung,Vorbehaltsnießbrauch,Einlage

Eine Mutter besitzt eine gemischt genutzte Immobilie, die teils selbst genutzt, teils zu Wohnzwecken vermietet und teils an den Sohn vermietet ist. In den an den Sohn vermieteten Räumlichkeiten betreibt dieser ein Restaurant. Die Mutter beabsichtigt die Übertragung der Immobilie an den Sohn im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge gegen Nießbrauchsvorbehalt. Frage: Bewirkt die Übertragung der Immobilie auf den Sohn, dass bei diesem hinsichtlich des Teils des Grundstücks, der auf das Restaurant entfällt, Betriebsvermögen entsteht (trotz Nießbrauchsvorbehalt der Mutter mit unveränderter Pachtzahlung an die Mutter)? Zusatzfrage: Es wird alternativ erwogen, mit der Übertragung einen Betreiberwechsel des Restaurants vorzunehmen, also dass die Mutter dann künftig nach der Übertragung das Restaurant betreibt. Wäre dies ggf. ein geeignetes Modell, die Betriebsvermögenseigenschaft der Restauranträume zu vemeiden? Oder entsteht dann durch den Betreiberwechsel und den Nießbrauchsvorbehalt bei der Mutter im Umfang der Teilfläche, die auf das Restaurant entfällt, bei der Mutter Betriebsvermögen? Sollte die Rechtslage nicht eindeutig sein: Welcher der beiden Varianten sollte unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung von Betriebsvermögen der Vorzug gegeben werden? Ich bitte Sie, ihre Ausführungen mit Rechtsprechungs- und ggf. Literaturangaben zu untermauern, damit ich die Rechtslage nachvollziehen kann.
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