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§ 17 EStG,nachträgliche Anschaffungskosten

Ein Steuerpflichtiger ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Über das Vermögen der GmbH wurde im Jahr 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet. Im Laufe des Insolvenzverfahrens wurde der Gesellschafter zweifach in Anspruch genommen. Einerseits musste er ein Bankdarlehen der GmbH, für welches er selbstschuldnerisch gebürgt hat, zurückführen und andererseits wurde er nach § 64 Satz 1 GmbHG zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, welche nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit geleistet wurden. Das Insolvenzverfahren wurde im Jahr 2022 beendet. Erhöhen sich durch die o.g. Zahlungen des Gesellschafters die Anschaffungskosten sodass sich auch der entsprechende Verlust nach § 17 EStG erhöht?
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