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§ 16 EStG,Grundstücke als Teilbetriebe

Ein Mandant, älter als 55 Jahre, betreibt eine Handelsvertretung. Vor Jahren hatte er ein betrieblich genutztes Gebäude im Betriebsvermögen. Dieses wurde veräußert und ein Vermietungsobjekt angeschafft. Das V+V-Objekt wurde dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet und die stillen Reserven nach § 6b EStG übertragen. Dieser Vorgang wurde später wiederholt (Veräußerung des alten V+V-Objektes, Anschaffung eines neuen V+V-Objektes, Übertragung der stillen Reserven gem. § 6b EStG). Dieses neue V+V Objekt wurde nun nach weniger als 6 Jahren wieder veräußert. Zwar wurde erneut ein neues Objekt angeschafft bzw. der Bau eines solchen geplant, aber da die Behaltensfrist nicht eingehalten wurde, ist eine Übertragung der stillen Reserven nicht möglich. Frage: Stellt ein solches V+V-Objekt (das Gebäude wird nicht zu Wohnzwecken genutzt, sondern von einem Verein für die Vereinszwecke genutzt, es fällt kein nennenswerter Verwaltungsaufwand an) einen selbständigen Teilbetrieb dar? Ziel ist es, die Vergünstigungen der §§ 16 und 34 EStG auszunutzen. Die Handelsvertretung erwirtschaftet nur geringe Gewinn, und es ist hier später nicht mit einem Veräußerungsgewinn/Aufgabegewinn zu rechnen. Das Gebäude war folglich bisher der mit Abstand wertvollste Posten im Betriebsvermögen.
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