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Arbeitszimmer,Notwendiges BV

Herr H und F sind Eigentümer einer von ihnen eigengenutzten Wohnung (Wohnungseigentum) zusätzlich einer Einzelgarage. H ist Vollzeitarbeitnehmer und Gewerbetreibender (Einmannbetrieb – jährlicher Arbeitsaufwand ca. 180 Std.). Von der Wohnung wird ein Raum als Büro für das Gewerbe genutzt, des weiteren die Garage. Anschaffung der Wohnung war 6/2014, aktuell ist Verkauf (innerhalb 10 Jahreszeitraum) geplant. Frage: steuerfrei oder ist die Nutzung eines Raumes als Büro desweiteren der Garage zur Erzielung von Gewinneinkünfte (wenn auch nur von untergeordneter Bedeutung) schädlich?
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