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Betriebsaufspaltung,Grundstücksüberlassung,Betriebsverpachtung

Unser Mandant besitzt eine Immobilie (ein Ladengeschäft). Diese Immobilie überlässt er einer GmbH, deren einziger Gesellschafter und Geschäftsführer er selbst ist. Die GmbH betreibt in der Immobilie über viele Jahre hinweg eine Videothek. Zu diesem Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass eine Betriebsaufspaltung vorliegt. Im Laufe der Jahre wird der Betrieb der Videothek immer unrentabler, die GmbH stellt den Geschäftsbetrieb ein. Fortan haben wir folgende Situation: Unser Mandant überlässt der GmbH unentgeltlich die Immobilie. Die GmbH vermietet die Immobilie an einen fremden Dritten zur Nutzung als Büroräume (keine Videothek oder Ähnliches). Unseres Erachtens dauert die Betriebsaufspaltung weiter an. Nun möchte unser Mandant die GmbH liquidieren. Die Immobilie möchte unser Mandant künftig direkt an den fremden Dritten verpachten (ohne den „Umweg“ über die GmbH). Wie sind hier die steuerlichen Konsequenzen? Wenn die GmbH nicht mehr existiert, wird die Betriebsaufspaltung aufgelöst?! Somit wird die sich bisher im BV befindliche Immobilie ins Privatvermögen überführt und die stillen Reserven werden aufgelöst? Gibt es eine Möglichkeit, dies zu verhindern? Könnte eine Betriebsverpachtung im Ganzen zwischen unserem Mandanten und dem fremden Dritten vorliegen?
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