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Grundstückshandel,Grenze

Folgender Sachverhalt liegt bei meinen Mandanten vor: Ehemann hat im Jahr 2021 eine Eigentumswohnung, welche mehr als fünf Jahre im Eigentum war, veräußert. Im Jahr 2022 wurde ein Baugrundstück, welches ebenfalls länger als fünf Jahre im Eigentum war, über das Katasteramt geteilt in zwei Bauplätze und im Jahr 2022 an zwei verschiedene Käufer veräußert. Dieses Baugrundstück gehörte zu 100 % dem Ehemann. Nun soll im Jahr 2023 eine den Eheleuten jeweils zur Hälfte gehörende Immobilie veräußert werden. Dieses Objekt befindet sich seit 2014 im gemeinsamen Eigentum der Eheleute. Würde nun mit dem Verkauf der Immobilie im Jahr 2023 die Drei-Objekt-Grenze beim Ehemann überschritten? Oder zählt dieses Objekt nicht mit zu dieser Grenze, da das Objekt bei Verkauf länger als zehn Jahre im Eigentum war? Wenn das Objekt zur Drei-Objekt-Grenze zählt, könnte dies durch eine vorherige Schenkung an die Ehefrau vermieden werden.
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