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R 8.5 KStR,§ 8 Abs. 3 KStG,H 15.7 EStH,vGA bei Organschaft und Betriebsaufspaltung

A hat ein EU, das komplett an T-GmbH verpachtet ist (Betriebsaufspaltung). Die M-GmbH hält 100 % der Anteile an der T-GmbH. Diese muss ihre Ergebnisse an die M-GmbH im Rahmen eines EAV abführen. An der M-GmbH ist A zu 100 % beteiligt. A hat diese Anteile an der M-GmbH in seinem EU aktiviert. 1. Sind die Anteile von A an der M-GmbH tatsächlich BV im EU? Zwischen dem EU und der T-GmbH bestehen Kontokorrentverbindlichkeiten/- forderungen, die jeweils am Ende des Jahres mit 2,00 % über dem gültigen EZB-Zinssatz verzinst werden. Im Rahmen einer BP wurde hier nun eine vGA festgestellt und ein Zinssatz in den Jahren 2019 bis 2021 i.H.v. 7 % festgesetzt. Die BP ordnete die vGA den gewerblichen Einkünften von A zu. 1. Müssten – falls vGa zu bejahen ist – die Einkünfte/Einkommen nicht der M-GmbH als Gesellschafterin zugeordnet werden? 2. Liegt überhaupt eine vGA vor? 3. Wenn vGA für A vorliegt, müsste der Zins dann nicht als BA bei ihm abzugsfähig sein, wenn er diesen der T-GmbH auch zahlen muss?
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