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§ 20 Abs. 5 Satz 1 EStG,§ 17 EStG

A und B sind zu je 50 v.H. am Stammkapital einer GmbH beteiligt. A verkauft seinen Anteil zum 31. Dezember 2023 an C. Nach Übernahme, also in 2024, wird die Gesellschaft B/C an den Verkäufer A einen restlichen Gewinnvortrag 2021/2022 ausschütten und Mitte 2024 den anteiligen Gewinn 2023. Ist es steuerlich problematisch, wenn Gewinnausschüttungen im Jahr nach Ausscheiden aus der Gesellschaft erfolgen?
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