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Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters als laufender Gewinn,§ 16 Abs. 3 S.1 EStG (Betriebsaufgabe)

Unser Mandant, Handelsvertreter und 55. LJ vollendet, hat zum 31.03.2021 seinen Betrieb aufgegeben. Er hat zudem einen Ausgleichsanspruch erhalten, der einkommensteuerlich zum laufenden Gewinn i. S. d. § 15 (1) Nr. 1 EStG gehört und wohl im Zusammenhang mit der Aufgabe des Betriebs nicht als nach den §§ 16 und 34 EStG begünstigten Aufgabegewinn zu behandeln ist. Uns stellt sich nun die Frage, wie wir das steuerlich betrachten müssen. Kann der normale Aufgabegewinn des Betriebs nach § 16 EStG behandelt werden, sodass unserem Mandanten auch der Freibetrag von 45.000 € zu steht und lediglich der Ausgleichsanspruch wird nach § 34 EStG mit der Fünftelregelung behandelt?
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